Förder-Programm für innovative Forschung und Entwicklung –
Förderanträge wieder möglich ab (08/2022)ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand) Projekte sind – wie der Name schon sagt – ein auf den Mittelstand zugeschnittenes Förderinstrument für betriebliche Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen. In der Regel handelt es sich dabei um Projekte, die sich über ein bis mehrere Jahre erstrecken. Neben Einzelprojekten besteht auch die Möglichkeit, Kooperationsprojekte gemeinsam mit anderen Unternehmen und/oder Forschungseinrichtungen durchzuführen. Kooperationsprojekte sind dabei mit etwas höheren maximalen Fördersummen und Quoten ausgestattet und erhöhen tendenziell die Wahrscheinlichkeit der Genehmigung. Förderfähig sind dabei eigene Personalkosten, als auch Materialkosten und Fremdarbeit.
ZIM-Projekte eignen sich unserer Erfahrung nach für komplexe Produktneuentwicklungen. Wichtig ist hierbei der Innovationscharakter der Entwicklung. Andernfalls wird der Antrag höchstwahrscheinlich abgelehnt werden.
Die Beantragung wie auch Durchführung und Dokumentation der ZIM-Projekte ist durchaus aufwendig und wird in der Regel durch spezialisierte Berater begleitet, die anteilig von der Fördersumme vergütet werden. Um dieses Honorar reduziert sich natürlich die verbleibende Fördersumme.
Wichtig ist außerdem, dass mit dem Projekt erst nach Genehmigung des Antrags auf Fördermittel begonnen werden darf.
Quellen und weiterführende Informationen:
Die Forschungszulage – flexibel Eigen- und Fremdentwicklung fördern lassen
Seit dem 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Forschungsförderung in Kraft. Damit wird die Attraktivität des Forschungs- und Innovationsstandorts Deutschland erhöht. Geschätzt wird, dass die Forschungszulage für die Jahre 2021–2024 in Höhe von 5,6 Mrd. Euro in Anspruch genommen wird.
Die wichtigsten zwei Unterschiede zu den meisten anderen Programmen liegt in der nicht vorhandenen Größenbeschränkung der antragsberechtigten Unternehmen – die meisten anderen Programme richten sich ausschließlich an KMU – und der nachträglichen Beantragung der Forschungszulage.Gefördert werden ausschließlich die internen Personalkosten im Rahmen der Entwicklung und/oder extern eingekaufte Entwicklungsleistung. Der Fördersatz beträgt 25 % der förderfähigen Kosten; die Bemessungsgrundlage ist auf 2 Mio. Euro pro Unternehmen/Konzern und Jahr begrenzt, sodass die maximale Fördersumme pro Unternehmen 500.000 Euro pro Jahr beträgt
Ein Nachteil des Programms liegt offensichtlich in der verhältnismäßig niedrigen Förderquote, weshalb wir es wirklich nur als Ergänzung im Förderbaukasten sehen. Bei entsprechender Eignung anderer Programme für ein Entwicklungsvorhaben, würden wir eher diesen den Vorzug geben.
Insbesondere für Unternehmen außerhalb der KMU Spezifikation ist es aber (mangels Alternativen) das Mittel der Wahl.
Quellen und weiterführende Informationen:
„Digital Jetzt“: ein Programm auf Bundesebene
Das Programm „Digital Jetzt“ ist in die beiden Fördermodule „Investition in digitale Technologien“ und „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“ gegliedert. Förderfähig sind Ausgaben für Leistungen (Hardware, Software & Dienstleistungen) für Digitalisierungsmaßnahmen externer Anbieter. Eigene Personalkosten können nicht geltend gemacht werden. Anträge für die „Digital Jetzt“ Förderung müssen online eingereicht werden. Die maximale Fördersumme als auch die Förderquote sind recht hoch und die Beantragung und Durchführung ist von der Komplexität deutlich geringer als z. B. bei ZIM-Projekten.
Explizit als förderfähig genannt sind u. a. Investitionen in datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data und Sensorik.
„Digital Jetzt“ fällt unter die „De-minimis“ Regelung[1].
Quellen und weiterführende Informationen:
[1] Diese EU Regelung besagt, dass innerhalb von drei Steuerjahren die gewährten Beihilfen insgesamt den Betrag von 200.000 Euro nicht übersteigen dürfen.
Der Digi Zuschuss: effiziente Förderung kleiner Digitalisierungsmaßnahmen in Hessen
Dieses exklusiv in Hessen beheimatete Förderprogramm ist zwar auf „nur“ 10.000 Euro begrenzt, aber mit einer Förderquote von 50 % und geringem formalen Aufwand absolut lohnenswert für kleine und mittelgroße Digitalisierungsvorhaben. Zu beachten ist weiterhin, dass dieser Zuschuss nur einmalig je Unternehmen in Anspruch genommen werden kann und es einen bestimmten Zeitrahmen gibt, ab dem man die Förderung beantragen darf. Der nächste Förderaufruf findet am 30.08.2022 statt. Es lohnt also, schnell zu sein und den Topf dann auch möglichst vollständig auszuschöpfen, damit ein neuer Förderaufruf gestartet werden kann.
Auch hier sind ähnlich wie bei „Digital Jetzt“ ausschließlich Kosten externer Anbieter förderfähig. Eigene Personalkosten können nicht geltend gemacht werden. Das Land Hessen fördert Unternehmen bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse und der Verbesserung der IT-Sicherheit. Die Maßnahmen müssen beim Antragsteller zum Einsatz kommen und sollen einen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation des Unternehmens erwarten lassen .Förderfähig sind somit Ausgaben im Bereich Hardware, Software & Dienstleistungen für Digitalisierungsmaßnahmen, wie im einfachsten Fall z. B. CRM oder auch E-Commerce Systeme. Aber auch die Digitalisierung von Logistikprozessen oder Einbindung von Sensorik und Vernetzung von Produktionssystemen ist im Rahmen dieses Programms möglich.
Auch wenn der „Digi Zuschuss“ ein hessisches Programm ist, informieren Sie sich einfach mal in Ihrem Bundesland. Nach unserem Wissensstand existieren vielfach sehr ähnliche Programme wie
z. B. das Programm „Digitalbonus“ in Bayern.Auch der „Digi Zuschuss“ fällt unter die „De-minimis“ Regelung.
Quellen und weiterführende Informationen:
Machen Sie vor Ihrer Bewerbung den DIGI-Check unter https://www.technologieland-hessen.de/digi-check oder lassen Sie sich beraten unter https://www.technologieland-hessen.de/digi-beratung
„Go Digital“ Den Mittelstand auf dem Weg in die digitale Zukunft begleiten – Programm verlängert bis 2024
Das Förderprogramm legt seinen Fokus auf Beratungsleistungen rund um die Digitalisierung. Das Programm „Go Digital“ kann ausschließlich über zertifizierte Berater beantragt werden, die sich dann auch um die Abwicklung der Förderung kümmern. Somit ist die Komplexität für das geförderte Unternehmen sehr gering. Innerhalb des Förderprogramms gibt es die drei Module „Digitalisierte Geschäftsprozesse“, „Digitale Markterschließung“ und „IT-Sicherheit“. Gefördert werden ausschließlich Beratungsleistungen, keine Umsetzung entsprechender Digitalisierungsmaßnahmen.
Autorisierte Beratungsunternehmen für die unterschiedlichen Module können online über eine interaktive Beraterlandkarte gesucht wurden. Auch dieses Programm fällt unter die „De-minimis“ Regelung.
Quellen und weiterführende Informationen:
„Digitalisierungsberatung“ des RKW Hessen
Die „Digitalisierungsberatung“ ist dem „Go Digital“ Programm auf Bundesebene recht ähnlich. So werden auch ausschließlich Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Digitalisierungsvorhaben gefördert, die tatsächliche Umsetzung und Anschaffung von Hard- oder Software ist im Rahmen dieses Programms nicht förderfähig. Die Antragstellung und Projektdokumentation wird hier ebenso durch zertifizierte Berater vorgenommen. Wenn man seinen Wunschberater noch nicht gefunden hat, kann man sich problemlos an das RKW wenden, die kompetente Berater vermitteln können. Insofern ist das Programm wenig komplex und eignet sich gut für kleinere Projekte und Digitalisierungsvorhaben.
Wir haben uns im Rahmen dieses Programms z. B. hinsichtlich der Digitalisierung im Marketing beraten lassen. Auch dieses Programm fällt unter die „De-minimis“ Regelung.Quellen und weiterführende Informationen:

Fördermittel für Digitalisierung und innovative FuE Projekte
Da wir uns vor dem Hintergrund der Förderung unserer eigenen internen Entwicklungs- und Digitalisierungsmaßnahmen schon seit geraumer Zeit mit unterschiedlichen Förderprogrammen auseinandersetzen und einige bereits selbst genutzt haben, war es naheliegend zu überprüfen, inwieweit auch unsere Kunden für von uns erbrachte Leistungen Fördermittel beantragen können.
Überhaupt wirkt das Thema Fördermittel auf den ersten Blick wie ein undurchdringbarer Dschungel – Fragen über Fragen und oft führt es dazu, dass Mittel gar nicht erst in Erwägung gezogen werden und das eine oder andere Projekt nicht umgesetzt werden kann.
Wir möchten unser Wissen und unsere Erfahrungen zum Thema Förderprogramme gerne mit Ihnen teilen, weisen aber darauf hin, dass wir kein ausgewiesener Fördermittelberater sind, noch erheben wir Anspruch auf Vollständigkeit. Mit Sicherheit können wir aber vorab schon einmal betonen, dass die Fördermittel-Landschaft sehr komplex ist.
Je nach Vorhaben kommen ein oder sogar mehrere Förderprogramme in Frage und eine nähere Betrachtung im Vorfeld kann sich finanziell absolut rentieren. Teilweise können Förderprogramme auch kombiniert werden, z. B. eine Beratungsförderung mit anschließender Umsetzung, die wiederum über ein anderes Programm gefördert werden kann. So oder so lohnt es sich, Förderprogramme in Betracht zu ziehen, wenn ohnehin FuE- und/oder Digitalisierungsmaßnahmen angedacht sind. Überwiegend sind die Förderprogramme ausschließlich für KMU interessant, aber über die neue Forschungszulage können auch Unternehmen jeglicher Größe in den Genuss einer Förderung kommen.
Im Rahmen einer Zusammenarbeit mit uns unterstützen wir Sie gerne bei der Prüfung und der förderfähigen Ausgestaltung unserer Leistungen, so dass Sie im Idealfall doppelt profitieren – von unserer eigentlichen Entwicklungs- und Beratungsleistung und von Förderzuschüssen.
Der Return-on-Invest Ihrer Digitalisierungsmaßnahmen oder Ihres neuen, innovativen Produkts stellt sich so Dank staatlicher Fördermittel schon nach kürzester Zeit ein.
Es gibt unzählige Fördermöglichkeiten und Förderprogramme. Alle können und wollen wir gar nicht aufzählen. Die Programme, die wir Ihnen vorstellen können, bewegen sich auf Landes- und Bundesebene. Manche haben einen regionalen Bezug, andere nicht. Fördersummen – und Quoten fallen unterschiedlich aus und auch das, was gefördert werden kann und soll, wird von den einzelnen Fördertöpfen unterschiedlich abgedeckt. Darüber hinaus werden manche Programme bereits auf andere Subventionsleistungen angerechnet – schnell wird klar: „Förderung“ ist kein leichtes Unterfangen .
Hier nun ein kleiner Überblick und wer mag, kann sich unser Fördermittel White Paper dazu downloaden.
Whitepaper Fördermittel Download